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Grüne Karte – abgesichert mit dem Auto im Ausland unterwegs


Die Koffer sind gepackt und das Auto ist getankt. Jetzt nur noch die wichtigen Dokumente für die Reise ins Ausland vorbereiten. Neben dem Reisepass und internationalem Führerschein, sollte auch die Grüne Versicherungskarte eingepackt werden. Aber was hat es mit der Versicherungskarte auf sich? Und welchen Zweck erfüllt sie? Das erfahren Sie im folgenden Blogbeitrag.

Was ist die Grüne Versicherungskarte?
Wo gilt die Grüne Versicherungskarte?
Woher bekommt man die Grüne Karte?
Wie lange ist die Versicherungskarte gültig?
Braucht man die Internationale Versicherungskarte?

Was ist die Grüne Versicherungskarte?


Die Grüne Versicherungskarte steht umgangssprachlich für die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ (kurz IVK). Sie dient als Nachweis für eine bestehende Autoversicherung, welche vor der Einreise in bestimmte Länder vorgelegt werden muss, um im Falle eines Unfalls die Schadensregulierung vor Ort zu erleichtern. Der Name entstand aufgrund der von 1965 bis 2020 auf ausschließlich grünem Papier ausgestellte Versicherungskarte. Seit Anfang 2021 wird das mehrsprachige Dokument nun nur noch auf weißem Papier gedruckt.

Dabei werden anhand von Nummerierungen, Angaben zu folgenden Daten gemacht:

  1. Name des Dokuments
  2. Info über Genehmigung des Dokuments
  3. Gültigkeitszeitraum der Grünen Karte
  4. Versicherungsnummer
  5. Amtliches Kennzeichen
  6. Art des Fahrzeugs
  7. Marke des Fahrzeugs
  8. Länder, in denen die IVK gilt
  9. Name und Anschrift des Versicherten
  10. Versicherungsgesellschaft
  11. Unterschrift des Versicherers
Beispiel einer Grünen Versicherungskarte

Wo gilt die Grüne Versicherungskarte?


Karte welche anzeigt, in welchen Ländern man die Grüne Versicherungskarte noch benötigt
 

Die Grüne Versicherungskarte gilt in über 30 Ländern, ist jedoch nur noch bedingt Pflicht. Denn in den Ländern der Europäischen Union und den Staaten: Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino und der Schweiz gilt das so genannte Kennzeichenabkommen. Durch dieses Abkommen ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte in diesen Ländern nicht mehr vorgeschrieben.

Vorgeschrieben ist das Mitführen einer Grünen Karte jedoch in folgenden Ländern:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Bosnien-Herzegowina
  • Großbritannien
  • Iran
  • Marokko
  • Nordmazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Russland
  • Serbien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine
 

Wenn Ihr Zielland kein Mitglied der EU ist, empfehlen wir dennoch vor Reiseantritt Rücksprache mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zu halten. Denn in den Ländern Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko, Tunesien und Russland besteht häufig die Möglichkeit, dass die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen einschränkt oder sogar komplett streicht. Bei Einreise in ein Land, welches die Grüne Karte nicht unterstützt oder von der Versicherung nicht abgedeckt ist, muss am Grenzübergang eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Häufige Fragen rund um die "Grüne Versicherungskarte"


Woher bekommt man die Grüne Versicherungskarte?
Die Grüne Karte gibt es heute nicht mehr in grün. Sie wird auf Anfrage von der KFZ-Versicherung kostenlos erstellt und dann entweder per Mail oder per Post innerhalb kürzester Zeit zugestellt. Wichtig ist, die internationale Versicherungskarte ist nur in Papierform gültig und kann nicht als digitale Version im Ausland vorgelegt werden. Es ist daher ratsam, die per Mail erhaltene Versicherungskarte gut leserlich auszudrucken.

Wie lange ist die internationale Versicherungskarte gültig?
Nach dem Erhalt der Versicherungskarte ist diese normalerweise 3 Jahre gültig. Bei manchen Versicherern sind sogar bis zu 5 Jahre möglich. Bei Unsicherheit bezüglich der Gültigkeit kann man das Gültigkeitsdatum ganz einfach von der Grünen Versicherungskarte ablesen.

Braucht man die Internationale Versicherungskarte?
Natürlich sind die meisten Länder in Europa dank des Kennzeichenabkommens abgesichert. Da sich die Liste der Anforderungen und Vorschriften jedoch jederzeit ändern kann, ist es ratsam, bei Ländern, welche nicht Mitglied der Europäischen Union sind, vor Reiseantritt die aktuellen Bestimmungen bei der zuständigen Versicherung zu überprüfen.

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